Geld & Forderungen

Darlehensvertrag erstellen

Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB für Geld, das du privat, in der Familie oder zwischen Unternehmen verleihst: Betrag, Auszahlung, Zinsen oder zinslos, Rückzahlung in einer Summe oder in Raten, Kündigung, Verzug und Sicherheiten.

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Darlehensgeber (wer verleiht das Geld?)

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Sicherheiten und Sonstiges

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Gut zu wissen

Die wichtigsten Fragen rund um „Darlehensvertrag erstellen“ – kurz und verständlich.

Muss ein Darlehensvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Zwischen Privatpersonen und zwischen Unternehmen gilt keine Formvorschrift – auch ein mündlich vereinbartes Darlehen ist wirksam. In der Praxis scheitern Rückforderungen aber regelmäßig daran, dass sich Betrag, Rückzahlungstermin oder Zinsen nicht beweisen lassen. Ein unterschriebener Vertrag plus Überweisungsbeleg löst dieses Problem. Schriftform ist nur für Verbraucherdarlehen zwingend (§ 492 BGB) – dafür ist diese Vorlage nicht gedacht.

Welche Zinsen darf ich verlangen?

Grundsätzlich frei vereinbar. Die Grenze ist der Wucher (§ 138 BGB): Liegt der Zinssatz etwa doppelt so hoch wie der marktübliche Zins für vergleichbare Kredite oder mehr als zwölf Prozentpunkte darüber, ist der Vertrag in der Regel sittenwidrig und nichtig. Als Orientierung dienen die Zinssätze der Banken für Ratenkredite. Auch Verzugszinsen sind gesetzlich begrenzt; die Vorlage verweist auf den gesetzlichen Verzugszinssatz.

Zinsloses Darlehen: Gibt es steuerliche Folgen?

Für den Darlehensnehmer ist der Zinsvorteil eines zinslosen Darlehens eine Schenkung, die der Schenkungsteuer unterliegen kann. Bei kleineren Beträgen bleibt das wegen der Freibeträge (zum Beispiel 20.000 € unter Freunden, 400.000 € von Eltern an Kinder innerhalb von zehn Jahren) ohne Folgen. Bei hohen Beträgen und langen Laufzeiten lohnt ein Blick durch die Steuerberatung, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Was passiert, wenn nicht zurückgezahlt wird?

Mit dem vereinbarten Fälligkeitstermin gerät der Darlehensnehmer ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und schuldet Verzugszinsen. Der Darlehensgeber kann das Darlehen aus wichtigem Grund kündigen und den gesamten Rest fällig stellen. Danach helfen eine Mahnung mit Frist, der gerichtliche Mahnbescheid oder die Klage. Der unterschriebene Vertrag ist dafür das entscheidende Beweismittel.

Kann der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

Wenn die Vorlage so eingestellt ist: ja, jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung – für private Darlehen die üblichste Lösung. Ohne diese Regelung gilt das Gesetz: Ein zinsloses Darlehen darf der Darlehensnehmer jederzeit zurückzahlen (§ 488 Abs. 3 Satz 3 BGB); bei festem Zins kann er ordentlich erst nach zehn Jahren mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Ein unbefristetes Darlehen können beide Seiten mit drei Monaten Frist kündigen (§ 488 Abs. 3 BGB).

Warum ist die Vorlage nicht für Kredite an Verbraucher gedacht?

Vergibt ein Unternehmer ein Darlehen an einen Verbraucher, handelt es sich ab 200 € um einen Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 BGB). Dann gelten Schriftform, ein umfangreicher Katalog an Pflichtangaben (Art. 247 EGBGB), ein 14-tägiges Widerrufsrecht, Höchstgrenzen für Verzugszinsen und besondere Kündigungsregeln. Fehlen Pflichtangaben, ist der Vertrag nichtig oder der Zinssatz sinkt auf den gesetzlichen Satz. Solche Verträge gehören in fachkundige Hände. Wer gewerbsmäßig Kredite vergibt, benötigt außerdem eine Erlaubnis der BaFin.

Wie sichere ich das Darlehen ab?

Die einfachste Sicherheit ist eine Bürgschaft einer dritten Person; sie muss schriftlich erklärt werden. Daneben kommen die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen (etwa eines Fahrzeugs) oder die Abtretung von Forderungen in Betracht. Grundschulden erfordern einen Notar. Die Vorlage nimmt die Sicherheit in den Vertrag auf; die Bestellung selbst erfolgt in einer gesonderten Vereinbarung.

Nicht geeignet für Verbraucherdarlehen: Gibt ein Unternehmen einer Privatperson ein Darlehen, gelten die zwingenden Vorschriften der §§ 491 ff. BGB mit Pflichtangaben, Widerrufsrecht und Schriftform. Diese Vorlage ist für Darlehen zwischen Privatpersonen, von Privatpersonen an Unternehmen und zwischen Unternehmen gedacht.

Stand: 16. September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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