Mahnung schreiben
Eine Rechnung wurde nicht bezahlt? Erstelle eine freundliche Zahlungserinnerung, eine deutliche Mahnung oder eine letzte Mahnung vor rechtlichen Schritten – in zwei Minuten, kostenlos als PDF.
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Gut zu wissen
Die wichtigsten Fragen rund um „Mahnung schreiben“ – kurz und verständlich.
Wann brauche ich überhaupt eine Mahnung?
Rechtlich gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er nach Fälligkeit gemahnt wird (§ 286 BGB). Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn ein fester Zahlungstermin vereinbart war („zahlbar bis 30.09.“) – dann tritt der Verzug automatisch ein. Bei Rechnungen tritt Verzug außerdem spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein; Verbraucher müssen darauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen worden sein.
Unabhängig davon ist eine Mahnung fast immer sinnvoll: Sie schafft Klarheit, dokumentiert deine Forderung und löst häufig die Zahlung aus.
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Rechtlich genügt eine einzige Mahnung. Üblich ist ein dreistufiges Vorgehen: eine freundliche Zahlungserinnerung, eine deutliche Mahnung und eine letzte Mahnung mit Ankündigung rechtlicher Schritte. Du bist aber nicht verpflichtet, drei Mahnungen zu schicken, bevor du ein gerichtliches Mahnverfahren einleitest.
Welche Frist sollte ich setzen?
Eine Frist von 7 bis 14 Tagen ab Zugang des Schreibens gilt als angemessen. Setze ein konkretes Datum statt „innerhalb von 10 Tagen“ – so gibt es keine Diskussion darüber, wann die Frist begonnen hat.
Darf ich Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen?
Ja, ab Eintritt des Verzugs. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; bei Geschäften zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Unternehmen können gegenüber Unternehmen zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen.
Mahnkosten darfst du nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen, etwa für Porto. Pauschale „Mahngebühren“ von 5 oder 10 Euro sind nicht zulässig.
Was kann ich tun, wenn trotzdem nicht gezahlt wird?
Du kannst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Der Antrag wird online über das Portal der Justiz gestellt und ist deutlich günstiger als eine Klage. Widerspricht der Schuldner nicht, erhältst du einen Vollstreckungsbescheid und kannst die Forderung vollstrecken lassen. Bei höheren Beträgen oder Widerspruch lohnt sich anwaltliche Unterstützung.
Wann verjährt meine Forderung?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung aus dem März 2024 verjährt also Ende 2027. Eine Mahnung allein hemmt die Verjährung nicht – dafür brauchst du ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage.
Stand: 14. September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
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Hinweis: rechtspapiere.de stellt kostenlose Vorlagen, Muster und allgemeine Informationen bereit. Es erfolgt keine individuelle Rechtsberatung oder Prüfung deines konkreten Einzelfalls. Bei komplexen oder streitigen Sachverhalten solltest du anwaltlichen Rat einholen. Mehr in den Nutzungshinweisen.