Unternehmen

Werkvertrag erstellen

Vertrag über ein konkretes Arbeitsergebnis nach §§ 631 ff. BGB: Leistungsbeschreibung, Fertigstellungstermin, Vergütung, Abnahme, Mängelrechte und Kündigung – für Handwerk, IT, Design und andere Projekte mit klarem Ziel.

  • Kostenlos
  • Ohne Registrierung
  • PDF & Word
  • ca. 5 Minuten
Werkvertrag kostenlos erstellen Alle Felder auf einer Seite – kein versteckter Schritt.

Alle Angaben auf einer Seite

Du siehst hier vorab jedes Feld, das für das Schreiben gebraucht wird. Kein versteckter Schritt, keine Registrierung – am Ende steht dein Dokument sofort zum Download bereit. Nur 6 Felder sind Pflicht, alles andere ist optional.

Deine Angaben werden nur hier in deinem Browser in eine feste Vorlage eingesetzt. Kein Server, keine KI, keine Übertragung – wir sehen nichts davon.

Auftraggeber (Besteller)

Auftragnehmer (Unternehmer)

Das Werk

So konkret wie möglich – die Leistungsbeschreibung entscheidet später darüber, was ein Mangel ist.
Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag vor, dann die genannten Unterlagen in ihrer Reihenfolge.

Vergütung

Art der Vergütung (optional)
Umsatzsteuer (optional)

Abnahme, Rechte, Kündigung

Danach gilt das Werk als abgenommen, wenn kein wesentlicher Mangel gerügt wurde (§ 640 Abs. 2 BGB).
Nur wirksam, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen sind. Sonst leer lassen.

Kostenlos Ohne Registrierung Sofort als PDF & Word

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser. Sie werden weder an uns noch an Dritte übertragen, und keine KI verarbeitet sie.

Gut zu wissen

Die wichtigsten Fragen rund um „Werkvertrag erstellen“ – kurz und verständlich.

Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer einen konkreten Erfolg – die fertige Website, die reparierte Maschine, das Gutachten. Wird das Ergebnis nicht erreicht, bestehen Mängelrechte, und die Vergütung wird erst mit der Abnahme fällig. Beim Dienstvertrag wird nur das sorgfältige Tätigwerden geschuldet, etwa Beratung oder laufende Betreuung. Für alles mit klar definiertem Ergebnis ist der Werkvertrag richtig.

Warum ist die Abnahme so wichtig?

Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, die Verjährung der Mängelansprüche beginnt, die Beweislast für Mängel geht auf den Besteller über, und die Gefahr des zufälligen Untergangs wechselt. Verweigert der Besteller die Abnahme grundlos, gilt das Werk nach Ablauf einer gesetzten Frist als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB) – vorausgesetzt, der Unternehmer hat auf diese Folge hingewiesen. Die Vorlage regelt das ausdrücklich.

Welche Rechte hat der Besteller bei Mängeln?

Zuerst Nacherfüllung, also Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung nach Wahl des Unternehmers (§ 635 BGB). Schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen und Kostenersatz verlangen, die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen (§ 634 BGB). Die Frist beträgt zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB); zwischen Unternehmen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden, gegenüber Verbrauchern nicht.

Kann der Auftraggeber den Vertrag einfach kündigen?

Ja, jederzeit bis zur Vollendung (§ 648 BGB). Der Unternehmer behält dann aber den Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen – der Besteller zahlt also für nicht erbrachte Leistungen zumindest den entgangenen Gewinn. Als Faustformel gelten fünf Prozent der Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen, wenn der Unternehmer nichts anderes nachweist (§ 648 Satz 3 BGB).

Sind Abschlagszahlungen erlaubt?

Ja. Der Unternehmer kann für in sich abgeschlossene Teile des Werks Abschläge verlangen (§ 632a BGB). Ein klarer Zahlungsplan mit Meilensteinen ist für beide Seiten sinnvoll: Der Unternehmer ist nicht in Vorleistung, der Besteller behält einen Rest bis zur Abnahme als Druckmittel.

Was gilt bei Festpreis, wenn der Aufwand höher wird?

Das Risiko trägt der Unternehmer – das ist der Sinn des Festpreises. Ausnahme: Der Besteller ändert den Leistungsumfang; dann ist eine Zusatzvergütung zu vereinbaren. Deshalb regelt die Vorlage, dass Änderungen in Textform mit ihren Folgen für Preis und Termin festgehalten werden.

Stand: 14. September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Hinweis: rechtspapiere.de stellt kostenlose Vorlagen, Muster und allgemeine Informationen bereit. Es erfolgt keine individuelle Rechtsberatung oder Prüfung deines konkreten Einzelfalls. Bei komplexen oder streitigen Sachverhalten solltest du anwaltlichen Rat einholen. Mehr in den Nutzungshinweisen.