Praktikumsvertrag erstellen
Praktikumsvertrag für Pflicht-, Orientierungs- und freiwillige Praktika – mit den richtigen Regeln zu Mindestlohn, Dauer, Vergütung, Urlaub, Kündigung und Zeugnis.
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Gut zu wissen
Die wichtigsten Fragen rund um „Praktikumsvertrag erstellen“ – kurz und verständlich.
Wann muss ein Praktikum mit Mindestlohn vergütet werden?
Grundsätzlich immer (§ 22 Abs. 1 MiLoG), es sei denn, eine der vier Ausnahmen greift: Pflichtpraktikum nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung; Orientierungspraktikum bis drei Monate vor Ausbildung oder Studium; ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum bis drei Monate, wenn nicht schon ein solches Praktikum beim selben Unternehmen bestand; Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III. Wird ein freiwilliges Praktikum über drei Monate hinaus verlängert, gilt der Mindestlohn rückwirkend ab dem ersten Tag. 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde.
Welche Regeln gelten für freiwillige Praktika?
Auf freiwillige Praktika sind die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes entsprechend anzuwenden (§ 26 BBiG): Probezeit von einem bis vier Monaten, danach kann das Unternehmen nur noch aus wichtigem Grund kündigen, der Praktikant mit vier Wochen Frist. Es besteht Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 17 BBiG), Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und ein Zeugnis. Für Pflichtpraktika gilt das nicht; dort regelt der Vertrag die Bedingungen weitgehend frei.
Wann ist ein Praktikant in Wahrheit Arbeitnehmer?
Wenn der Lernzweck fehlt und der Praktikant wie eine reguläre Arbeitskraft eingesetzt wird – eigenverantwortliche Aufgaben, keine Anleitung, Ersatz für fehlendes Personal. Dann gilt Arbeitsrecht in vollem Umfang: Mindestlohn, Kündigungsschutz, Sozialversicherung. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung. Deshalb verlangt die Vorlage konkrete Ausbildungsinhalte und eine betreuende Person.
Was ist mit Sozialversicherung und Unfallschutz?
Praktikanten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung immer versichert. Bei Pflichtpraktika von Studierenden fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Bei freiwilligen Praktika mit Vergütung besteht Versicherungspflicht wie bei Arbeitnehmern; ohne Vergütung gelten Sonderregeln. Im Zweifel bei der Krankenkasse nachfragen.
Was muss das Praktikumszeugnis enthalten?
Mindestens Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie die erworbenen Kenntnisse (§ 16 BBiG). Auf Verlangen auch Angaben zu Leistung und Verhalten. Die Formulierungen folgen den Regeln für Arbeitszeugnisse: wahr, wohlwollend, ohne versteckte Codes.
Stand: 14. September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Auch häufig genutzt
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