Aufhebungsvertrag erstellen
Beende ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich: Aufhebungsvertrag mit Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Zeugnis und den Hinweisen, die für die Frage einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wichtig sind.
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Gut zu wissen
Die wichtigsten Fragen rund um „Aufhebungsvertrag erstellen“ – kurz und verständlich.
Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung?
Für den Arbeitgeber: kein Kündigungsschutzprozess, keine Betriebsratsanhörung, kein Sonderkündigungsschutz, frei wählbarer Beendigungszeitpunkt. Für den Arbeitnehmer: Verhandlungsspielraum bei Abfindung, Freistellung und Zeugnis sowie ein neutraler Beendigungsgrund in der Bewerbung. Beide Seiten müssen zustimmen – niemand kann zum Aufhebungsvertrag gezwungen werden.
Wann droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst – dazu zählt der Aufhebungsvertrag – riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit wird keine Sperrzeit verhängt, wenn eine betriebsbedingte Kündigung mit Sicherheit gedroht hätte, die Kündigungsfrist eingehalten wird, der Arbeitnehmer nicht unkündbar war und eine Abfindung von höchstens 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr vereinbart ist. Diese Vorlage enthält die dafür nötigen Formulierungen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung – am besten vorab bei der Agentur für Arbeit nachfragen.
Wie hoch ist die Abfindung und wie wird sie besteuert?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht; als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). Die Abfindung ist lohnsteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Steuerermäßigung durch die Fünftelregelung (§ 34 EStG) wird seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug, sondern nur noch über die Einkommensteuererklärung gewährt.
Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden?
Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht – auch nicht, wenn der Vertrag am Arbeitsplatz oder unter Zeitdruck unterschrieben wurde. Möglich ist eine Anfechtung wegen Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB), etwa wenn eine fristlose Kündigung angedroht wurde, die ein verständiger Arbeitgeber nicht ernsthaft erwogen hätte. Außerdem kann der Vertrag unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Gebot fairen Verhandelns verletzt, zum Beispiel durch Überrumpelung (BAG, 07.02.2019, 6 AZR 75/18).
Was sollte im Aufhebungsvertrag geregelt sein?
- Beendigungszeitpunkt und Anlass
- Abfindung mit Fälligkeit
- Freistellung und Urlaub
- Zeugnis mit Note
- Rückgabe von Firmeneigentum
- Verschwiegenheit
- Hinweise zur Meldepflicht und zu sozialrechtlichen Folgen
- Erledigungsklausel
Je nach Fall kommen betriebliche Altersversorgung, Dienstwagen, Wettbewerbsverbote, Boni oder Rückzahlungsklauseln hinzu.
Ein Aufhebungsvertrag ist endgültig. Der Arbeitnehmer sollte vor Unterzeichnung die sozialrechtlichen Folgen mit der Agentur für Arbeit klären; bei hohen Abfindungen, Sonderkündigungsschutz oder Streit über Ansprüche empfiehlt sich anwaltliche Beratung für beide Seiten.
Stand: 14. September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
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