Vollmacht erstellen
Erstelle eine einfache Vollmacht, mit der eine Person deines Vertrauens für dich handeln darf – für eine bestimmte Angelegenheit oder allgemein. Kostenlos als PDF oder Word.
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Gut zu wissen
Die wichtigsten Fragen rund um „Vollmacht erstellen“ – kurz und verständlich.
Wie muss eine Vollmacht aussehen?
Für eine Vollmacht gibt es grundsätzlich keine Formvorschrift (§ 167 Abs. 2 BGB) – sie könnte sogar mündlich erteilt werden. In der Praxis wird eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift aber fast immer verlangt. Sie sollte klar benennen: wer bevollmächtigt, wer bevollmächtigt wird, wofür die Vollmacht gilt und wie lange. Eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers erleichtert die Prüfung.
Wann reicht eine einfache Vollmacht nicht aus?
Einige Geschäfte verlangen eine besondere Form oder ein eigenes Formular:
- Banken akzeptieren meist nur ihre eigenen Kontovollmachten.
- Grundstücksgeschäfte, Erbausschlagungen oder Anmeldungen zum Handelsregister brauchen eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht.
- Eine Vorsorgevollmacht für den Fall, dass du selbst nicht mehr entscheiden kannst, ist ein eigenes, umfassenderes Dokument. Sie sollte im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Einzelvollmacht und Generalvollmacht?
Eine Einzel- oder Spezialvollmacht gilt nur für eine konkrete Angelegenheit, etwa die Abholung eines Pakets oder die Anmeldung eines Autos. Eine General- oder allgemeine Vollmacht berechtigt zur Vertretung in allen Angelegenheiten. Sie ist sehr weitreichend – erteile sie nur Personen, denen du uneingeschränkt vertraust, und begrenze sie möglichst zeitlich.
Wie widerrufe ich eine Vollmacht?
Eine Vollmacht kann jederzeit formlos widerrufen werden. Teile den Widerruf der bevollmächtigten Person mit und verlange das Original der Vollmachtsurkunde zurück (§ 175 BGB). Informiere außerdem die Stellen, bei denen die Vollmacht vorgelegt wurde. Solange die Urkunde im Umlauf ist, können Dritte auf sie vertrauen.
Wer haftet, wenn die bevollmächtigte Person etwas falsch macht?
Handelt die bevollmächtigte Person im Rahmen der Vollmacht, wirken ihre Erklärungen für und gegen dich – so als hättest du selbst gehandelt. Überschreitet sie die Vollmacht, kommt das Geschäft nicht für dich zustande; sie kann dann selbst haften (§ 179 BGB). Deshalb lohnt es sich, den Umfang klar zu beschreiben.
Stand: 14. September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
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