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Minijob-Vertrag erstellen

Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob bis 603 € monatlich): feste Arbeitszeit, Stundenlohn, Urlaub, Rentenversicherung und alle Angaben nach dem Nachweisgesetz.

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Arbeitgeber

Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer

Tätigkeit und Arbeitszeit

Feste Stundenzahl vereinbaren. Ohne Angabe gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 TzBfG) – damit wäre die Minijob-Grenze überschritten.

Vergütung und Urlaub

Mindestlohn 2026: 13,90 €. Stundenlohn × Monatsstunden darf 603 € nicht überschreiten – bei 13,90 € sind das höchstens rund 43 Stunden im Monat.
Anteilig zu den Arbeitstagen: 20 Tage bei 5 Arbeitstagen pro Woche, 8 Tage bei 2 Arbeitstagen pro Woche.
Rentenversicherung (optional)
Nur wirksam, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen sind. Sonst leer lassen.

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Gut zu wissen

Die wichtigsten Fragen rund um „Minijob-Vertrag erstellen“ – kurz und verständlich.

Wo liegt die Minijob-Grenze 2026?

Bei 603 € im Monat. Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Mit dem Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 2026 rund 603 € monatlich, also höchstens etwa 43 Stunden im Monat. Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten, etwa bei Krankheitsvertretung, ist bis zu zweimal im Jahr bis zum Doppelten der Grenze unschädlich.

Warum muss die Arbeitszeit fest vereinbart werden?

Ohne vereinbarte Stundenzahl gilt bei Arbeit auf Abruf eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Zum Mindestlohn sind das über 1.200 € im Monat – die Beschäftigung wäre dann rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Deshalb enthält die Vorlage eine feste Wochenstundenzahl.

Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber?

Pauschal 13 % zur Krankenversicherung, 15 % zur Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie Umlagen für Krankheit, Mutterschaft und Insolvenzgeld – zusammen rund 31 %. Der Arbeitnehmer zahlt nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, sofern er sich nicht befreien lässt. Alles wird an die Minijob-Zentrale gemeldet und abgeführt.

Sollte der Arbeitnehmer sich von der Rentenversicherung befreien lassen?

Das ist seine Entscheidung; der Arbeitgeber muss ihn über die Möglichkeit informieren. Ohne Befreiung zahlt der Arbeitnehmer 3,6 % vom Lohn, erwirbt dafür aber volle Beitragszeiten, etwa für Riester-Förderung, Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente. Die Befreiung gilt für die gesamte Beschäftigung und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Feiertage?

Ja, in vollem Umfang – Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte mit allen Rechten (§ 4 TzBfG). Urlaub anteilig nach Arbeitstagen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit für sechs Wochen, Bezahlung von Feiertagen, die auf einen Arbeitstag fallen, Kündigungsschutz und Nachweispflichten. Auch der Mindestlohn gilt uneingeschränkt.

Was gilt bei mehreren Minijobs?

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 603 €, sind alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Neben einer Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob abgabenfrei möglich. Der Arbeitgeber muss deshalb nach weiteren Beschäftigungen fragen – die Vorlage sieht die entsprechende Versicherung und Mitteilungspflicht vor.

Stand: 14. September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Hinweis: rechtspapiere.de stellt kostenlose Vorlagen, Muster und allgemeine Informationen bereit. Es erfolgt keine individuelle Rechtsberatung oder Prüfung deines konkreten Einzelfalls. Bei komplexen oder streitigen Sachverhalten solltest du anwaltlichen Rat einholen. Mehr in den Nutzungshinweisen.